Für das 39. FilmFest Osnabrück, das vom 1. bis 6. Oktober 2024 stattfinden wird, können ab sofort Filmbeiträge eingereicht werden. Sowohl Lang- und Kurzfilme, als auch mittellange Filme, die in den Jahren 2023 und 2024 entstanden sind, noch keinen offiziellen Kinostart in Deutschland erlebt haben und als Osnabrücker Premieren auf dem Festival gezeigt werden können, werden nach Einreichung von den Auswahlgremien des Festivals geprüft.
Anmeldeschluss ist der 1. April 2024. Bitte lesen Sie die Regularien zur Einreichung bevor Sie das Einreichungsformular ausfüllen.
— Regularien —
1. Veranstalter des Filmfest Osnabrück sind das Osnabrücker Filmforum e.V., die Lagerhalle e.V. und das Haus der Jugend, in Kooperation mit weiteren Vereinen und Institutionen.
2. Für das 39. Filmfest Osnabrück können Dokumentar-, Spiel- und Kurzfilme aus den Produktionsjahren 2023 und 2024 in den Formaten DCP, 35mm, BluRay, H.264 und ProRes eingereicht werden. Die Filme müssen Osnabrücker Erstaufführungen sein, dürfen nicht auf Streaming-Plattformen oder in Mediatheken öffentlich zur Verfügung stehen, keinen offiziellen Kinostart in Deutschland erlebt haben und noch nicht im Fernsehen gesendet worden sein.
Filme können für folgende Auswahlkategorien eingereicht werden:
– Langfilm (mindestens 60 Minuten)
– Mittellanger Film (zwischen 21 und 59 Minuten)
– Kurzfilm (maximal 20 Minuten)
Eingereicht werden können pro Filmemacher*in /Filmverleih /Agentur maximal fünf Filme. Die Einreichung ist kostenfrei. Gleichzeitig entrichtet das Filmfest Osnabrück keine Gebühr für die Vorführung. Eine Auswahlkommission entscheidet über die Aufnahme in das Festival-Programm.
3. Zur Sichtung muss ein Online-Sichtungslink beim Osnabrücker Filmforum e.V. eingereicht werden. Anmeldeschluss ist der 01.04.2024. Falls die Originalsprache des Films nicht Deutsch oder Englisch ist, müssen Sichtungs- und Vorführkopie deutsch oder englisch untertitelt sein. Link und Passwort müssen bis zum 6. Oktober 2024 gültig sein. Falls Link oder Passwort geändert werden müssen, senden Sie bitte die neuen Daten zeitnah an submission@filmfest-osnabrueck.de. Beiträge können nach Einreichung nicht zurückgezogen werden.
4. Der/die Anmelder*in vergewissert sich vor Anmeldung des Films, ob gegenüber Dritten an der Produktion beteiligten und sonstigen Rechteinhaber*innen die Vorführrechte für das Filmfest Osnabrück vorliegen. Falls es in der Zeit zwischen Einreichung und Aufführung auf dem Filmfest Osnabrück eine/n neue/n Rechteinhaber*in gibt, muss dem Filmfest Osnabrück dessen/deren Zustimmung zur Teilnahme am Festival schriftlich mitgeteilt werden.
5. Das Filmfest Osnabrück nutzt Texte und Fotos aus der Anmeldung zur Veröffentlichung in den Publikationen und auf der Homepage des Filmfest Osnabrück sowie seinen Auftritten in Sozialen Medien. Der/die Anmelder*in stellt das Filmfest Osnabrück durch Anerkennung des Reglements von Rechten Dritter an Texten und Fotos frei.
6. Die Kosten für den Hinversand der Vorführkopie übernimmt der/die Einsendende. Die Kosten für die Rücksendung der Vorführkopie übernimmt das Filmfest Osnabrück. Der Versand erfolgt in der Regel per Post oder Kurier.
Sendungen aus nicht EU-Staaten müssen den Hinweis tragen: ›No commercial value – for cultural purposes only‹. Der Sendung ist gleichzeitig eine Pro forma-Rechnung über maximal 10 Euro beizulegen. Kosten, die aufgrund falscher Deklaration entstehen, gehen zu Lasten der/des Absendenden.
7. Die Vorführkopien werden nach Beendigung des Filmfests so schnell wie möglich zurückgesandt.
Achtung! Die eingereichten Sichtungskopien verbleiben im Archiv des Osnabrücker Filmforums e. V. Hin- und Rückversand erfolgen auf Gefahr der/des Anmeldenden.
8. Die Anmeldung einer Arbeit bedeutet die Anerkennung des Reglements des Filmfest Osnabrück. Gerichtsstand ist Osnabrück, im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung des Reglements.
9. Die Vorführkopien müssen bis zum 01.09.2024 beim Filmfest Osnabrück eintreffen.