Für das 35. Unabhängige FilmFest Osnabrück, das vom 21. bis 25. Oktober 2020 stattfinden wird, können ab sofort Filmbeiträge eingereicht werden. Lang- und Kurzfilme, die in den Jahren 2019 und 2020 entstanden sind, noch keinen offiziellen Kinostart in Deutschland erlebt haben und als Osnabrücker Premieren auf dem Festival gezeigt werden können, werden nach Einreichung von den Auswahlgremien des Festivals geprüft.
Das FilmFest Osnabrück präsentiert unabhängig produziertes, sozial engagiertes Kino am Puls der Zeit in den Sektionen:
– Wettbewerb um den Friedensfilmpreis Osnabrück
– Focus on Europe
– Vistas Latinas
– Wettbewerb um den Filmpreis für Kinderrechte
– FilmFest Extrem
– Kurzfilme & Musikvideos (Wettbewerb um den Kurzfilmpreis des Unabhängigen FilmFest Osnabrück & den Publikumspreis für den besten Kurzfilm)
– Ufolinos – Filme für Kinder ab 4 Jahren
– FilmFest Laut
Mehr zu den Festivalsektionen
Anmeldeschluss ist der 30. April 2020. Bitte lesen Sie die Regularien zur Einreichung bevor Sie das Einreichungsformular ausfüllen.
— Regularien —
1. Veranstalter des Unabhängigen FilmFest Osnabrück sind das Osnabrücker Film Forum e.V., die Lagerhalle e.V. und das Haus der Jugend, in Kooperation mit weiteren Vereinen und Institutionen.
2. Für das 35. Unabhängige FilmFest Osnabrück können Dokumentar-, Spiel- und Kurzfilme aus den Produktionsjahren 2019 und 2020 in den Formaten DCP, 35mm, BluRay, H.264 und ProRes eingereicht werden. Die Filme müssen Osnabrücker Erstaufführungen sein, dürfen nicht auf Online-Plattformen öffentlich zur Verfügung stehen, keinen offiziellen Kinostart in Deutschland erlebt haben und noch nicht im Fernsehen gesendet worden sein.
Filme können für folgende Sektionen eingereicht werden:
– Wettbewerb um den Friedensfilmpreis der Stadt Osnabrück (mind. 60 Min.)
– Wettbewerb um den Filmpreis für Kinderrechte (mind. 60 Min.)
– Kurzfilmwettbewerb (max. 20 Min.)
– Focus on Europe (mind. 60 Min.)
– Vistas Latinas (mind. 60 Min.)
– FilmFest Extrem (mind. 60 Min.)
– Ufolinos
– FilmFest Laut
Eingereicht werden können pro Filmemacher*in/Filmverleih/Agentur maximal fünf Filme. Die Einreichung ist kostenfrei. Gleichzeitig entrichtet das Unabhängige FilmFest Osnabrück keine Gebühr für die Vorführung. Eine Auswahlkommission entscheidet über die Aufnahme in das Festival-Programm.
3. Zur Sichtung muss eine Ansichts-DVD/Blu-ray oder ein Online-Link beim Osnabrücker FilmForum e.V. eingereicht werden. Anmeldeschluss ist der 30.04.2020. Falls die Originalsprache des Films nicht deutsch oder englisch ist, müssen Sichtungs- und Vorführkopie deutsch oder englisch untertitelt sein. Wenn der Film als Online-Link eingereicht wird, müssen Link und Passwort bis zum 25. Oktober 2020 gültig sein. Falls Link oder Passwort geändert werden müssen, senden Sie bitte die neuen Daten an info@filmfest-osnabrueck.de. Beiträge können nach Einreichung nicht zurückgezogen werden.
4. Der/die Anmelder*in vergewissert sich vor Anmeldung des Films, ob gegenüber Dritten an der Produktion beteiligten und sonstigen Rechteinhaber*innen die Vorführrechte für das Unabhängige FilmFest Osnabrück vorliegen. Falls es in der Zeit zwischen Einreichung und Aufführung auf dem Unabhängigen FilmFest Osnabrück eine/n neue/n Rechteinhaber*in gibt, muss dem Unabhängigen FilmFest Osnabrück dessen/deren Zustimmung zur Teilnahme am Festival schriftlich mitgeteilt werden.
5. Das Unabhängige FilmFest Osnabrück nutzt Texte und Fotos aus der Anmeldung zur Veröffentlichung in den Publikationen und auf der Homepage des Unabhängigen FilmFest Osnabrück sowie seinen Auftritten in Sozialen Medien. Der/die Anmelder*in stellt das Unabhängige FilmFest Osnabrück durch Anerkennung des Reglements von Rechten Dritter an Texten und Fotos frei.
6. Die Kosten für den Hinversand von Sichtungs- und Vorführkopie übernimmt der/die Einsendende. Die Kosten für die Rücksendung der Vorführkopie übernimmt das FilmFest Osnabrück. Der Versand erfolgt in der Regel per Post oder Kurier.
Sendungen aus nicht EU-Staaten müssen den Hinweis tragen: ›No commercial value – for cultural purposes only‹. Der Sendung ist gleichzeitig eine Pro forma-Rechnung über maximal 10 Euro beizulegen. Kosten, die aufgrund falscher Deklaration entstehen, gehen zu Lasten des Absendenden.
7. Die Vorführkopien werden nach Beendigung des FilmFests so schnell wie möglich zurückgesandt.
Achtung! Die eingereichten Sichtungskopien verbleiben im Archiv des Osnabrücker FilmForums e.V., sofern nicht entsprechendes Rückporto beigelegt wird. Hin- und Rückversand erfolgen auf Gefahr der/des Anmeldenden.
8. Die Anmeldung einer Arbeit bedeutet die Anerkennung des Reglements des Unabhängigen FilmFest Osnabrück. Gerichtsstand ist Osnabrück, im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung des Reglements.
9. Die Vorführkopien müssen bis zum 15.09.2020 beim Unabhängigen FilmFest Osnabrück eintreffen.